• Schutz der Wildgänse

    In Nordrhein-Westfalen genießen die Wildgänse seit vielen Jahren einen besonderen Schutz. So zählt NRW zu den wenigen Bundesländern, in denen die Jagd auf arktische Gänse untersagt ist. Auch hat das Land mit den Landwirten die Vereinbahrung getroffen, dass gegen Zahlung einer Entschädigung für entstandene Äsungsschäden die rastenden Vögel nicht verscheucht werden dürfen.

     

    Doch dieser Schutz allein ist nicht ausreichend, um das Überleben dieser Arten zu gewährleisten. Bei Arten, die bei ihren Wanderungen zwischen Brut- und Überwinterungsgebieten jedes Jahr zahlreiche Staaten durchqueren, sind internationale Schutzbemühungen unabdingbar.

     

    So muss dafür Sorge getragen werden, dass auch die Brutgebiete und die Zwischenrastplätze entsprechend geschützt werden.

     

    Weil viele Länder ihre Verantwortung für den Schutz der weit wandernden Arten erkannt haben, wurden mittlerweile beispielsweise große Teile der arktischen Brutgebiete, etwa auf der Taimyr-Halbinsel in Russland, zu Schutzgebieten erklärt. Auch einige bedeutende Zwischenrastplätze wurden im Rahmen der internationalen Naturschutzarbeit unter Schutz gestellt.

     

    Zum Schutz der Rastgebiete gehört u. a. auch eine durchdachte Planung bei der Genehmigung neuer Windkraftanlagen. Nicht nur für Gänse stellen die in zunehmender Zahl aufgestellten Windräder eine Gefahr dar, wenn sie zu nah an oder sogar innerhalb von Schutzgebieten und Zugwegen errichtet werden.